Luftaufnahmen mit der Drohne

Aufnahmen aus der Vogelperspektive gehören heutzutage bei den meisten Produktionen dazu. Als ausgebildeter Drohnenpilot biete ich meinen Kunden hochauflösende Luftaufnahmen als Fotos und Videos.

Häufige Fragen zu Drohnenfotos & Drohnenvideos

Ich habe den Flugschein und alle nötigen Registrierungen und Versicherungen, um eine Drohne legal zu nutzen. Prinzipiell darf man damit unter Einhaltung der Vorschriften heutzutage an sehr vielen Orten starten. Es gibt jedoch Gebiete, wo dies nicht erlaubt ist, z.B. in unmittelbarer Nähe von Flughäfen und militärischen Einrichtungen. Außerdem sollten keine unbeteiligten Menschenmengen überflogen werden. Ich fliege jedoch mehrmals täglich und stimme den geplanten Flug bei Bedarf mit der Luftaufsichtsbehörde oder dem Flughafen-Tower ab.

Ich halte mich an alle Vorschriften zur Wahrung der Privatsphäre. Besonders seit dem Angriff auf die Ukraine nehmen die Menschen das Geräusch von Drohnen manchmal als bedrohlich wahr. Eine transparente Kommunikation ist darum immer eine gute Idee. Wenn möglich, ist es also sinnvoll, die Nachbarn entsprechend vorab zu informiert.

In der EU gilt eine maximale Höhe von 120 m. Je nach Flugbereich kann die maximal mögliche Höhe jedoch auch niedriger ausfallen, z.B. wenn diese durch den Flughafenverkehr eingeschränkt wird oder in Wohngebieten.

Ich biete derzeit keine Flüge mit FPV (First Person View) Drohnen an. Diese Drohnen sind in der Regel kleiner, agiler und besser für den Kunstflug geeignet. Außerdem wirbeln sie aufgrund der kompakten Form tendenziell weniger Staub auf. Ich fliege mit meinen größeren Drohnen darum primär an der freien Luft aber wenn das Gebäude groß genug ist, sind bestimmte Innenaufnahmen auf Wunsch möglich.

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